Kleinunternehmerregelung
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Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde eine umfassende Änderung der bestehenden nationalen Kleinunternehmerregelung vorgenommen und eine einheitliche EU-Regelung für Kleinunternehmer innerhalb der EU umgesetzt. Die neuen Regelungen gelten ab 1.1.2025.
Nationale Kleinunternehmerregelung
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Für Unternehmer, die in Österreich ihr Unternehmen betreiben und nicht auch in einem anderen EU-Staat als Kleinunternehmer gelten wollen, ändert sich nur Folgendes: Im Jahr 2024 betrug die Umsatzgrenze für nationale Kleinunternehmer € 35.000 (netto). Diese Grenze wurde mit dem AbgÄG 2024 auf € 42.000 geändert und bereits noch vor Inkrafttreten durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 auf € 55.000 erhöht. Des Weiteren gilt diese Grenze nun als Bruttogrenze, meint also Entgelte (Einnahmen) bis € 55.000. Die ab 1.1.2025 geltende nationale Kleinunternehmergrenze beträgt somit € 55.000 (brutto). Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Neugestaltung der bisher geltenden Toleranzgrenze. Die derzeit geltende Toleranzgrenze beträgt 15% und ist einmalig innerhalb von 5 Jahren ausnutzbar. Wird die 15%-Grenze überschritten oder mehr als einmal in 5 Jahren ausgenützt, so gelten derzeit alle im Kalenderjahr erwirtschafteten Umsätze rückwirkend ab Jahresbeginn als umsatzsteuerpflichtig. Ab dem 1.1.2025 wird die Toleranzgrenze auf 10% gesenkt. Im Falle des Überschreitens dieser Toleranzgrenze sind nur der die Toleranzgrenze überschreitende Umsatz sowie alle darüberhinausgehenden Umsätze umsatzsteuerpflichtig. Eine Rückwirkung auf den Jahresbeginn entfällt. Die bis zum Überschreiten der Grenze getätigten Umsätze bleiben somit steuerfrei. Neu ist, dass sowohl der Umsatz des vorangegangenen Jahres als auch der des laufenden Jahres die neue Umsatzgrenze von € 55.000 nicht übersteigen darf. Wird die Kleinunternehmergrenze von € 55.000 überschritten, jedoch nicht die Toleranzgrenze von 10%, so ist die Umsatzsteuerbefreiung noch bis zum Ende des Kalenderjahres vollumfänglich anwendbar. Erst für das Folgejahr gilt die Kleinunternehmerbefreiung nicht mehr.
Österreichischer Unternehmer als Kleinunternehmer in anderen Mitgliedstaaten
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Ab 1.1.2025 kann ein Unternehmer, der in Österreich sein Unternehmen betreibt, in anderen Mitgliedstaaten der EU als Kleinunternehmer gelten, und zwar unabhängig davon, ob er auch in Österreich Kleinunternehmer ist oder nicht. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Im vorangegangenen und laufenden Jahr darf der EU-weite Jahresumsatz den Schwellenwert von € 100.000 nicht übersteigen.
- Der Unternehmer lässt sich in Österreich über FinanzOnline auf einem eigens für die Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten eingerichteten Portal registrieren und gibt dort durch einen Antrag (sogenannte Vorabmitteilung) bekannt, in welchen konkreten anderen EU-Mitgliedstaaten er die Kleinunternehmereigenschaft haben will. Dabei darf er die von den ausgewählten jeweiligen Mitgliedstaaten aufgestellten nationalen Kleinunternehmergrenzen nicht überschreiten.
Verhältnis zur Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen der Einkommensteuer
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Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können von der Kleinunternehmerpauschalierung Gebrauch machen, wenn die (neue) umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung auf sämtliche Umsätze aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit des Veranlagungsjahres anwendbar ist. Wird auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung verzichtet, ist dennoch die Kleinunternehmerpauschalierung anwendbar. Die bislang geltende Toleranzgrenze von € 5.000 wurde mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 gestrichen. Die Kleinunternehmerpauschalierung ist auch dann anwendbar, wenn eine andere unechte Umsatzsteuerbefreiung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung vorgeht (z.B. Ärzte, Versicherungsvertreter). Die Kleinunternehmerpauschalierung ist immer dann anwendbar, wenn die Umsätze im Vorjahr maximal € 55.000 und im laufenden Jahr maximal € 60.500 (inklusive der 10%-Toleranzgrenze der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung) betragen. Stand: Jänner 2025
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