FATCA-Foreign Account Tax Compliance Act
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Der Foreign Tax Compliance Act (FATCA) ist eine US-Gesetzgebung, die am 18.03.2010 vom US-Kongress erlassen wurde. Ziel dieses Gesetzes ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung von US-Personen im Ausland sowie die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. Zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika wurde am 29.April 2014 ein Abkommen über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA abgeschlossen, welches am 01.Juli 2014 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen (Intergovernmental Agreement – IGA) verpflichtet alle inländischen Finanzinstitute zur Identifizierung ihrer in den USA steuerpflichtigen Personen sowie zur Meldung bestimmter Personen-, Konto- und Depotdaten dieser an die US Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service). Handeln Finanzinstitute nicht FATCA-konform, droht ihnen der Ausschluss vom amerikanischen Kapitalmarkt sowie der Abzug einer generellen Strafsteuer von 30% von allen aus den USA nach Österreich überwiesenen Kapitalerträgen. Somit wäre auch für österreichische Kunden der Zugang zu den amerikanischen Kapitalmärkten geschlossen. Die Volksbank Steiermark AG ist bei der amerikanischen Steuerbehörde IRS als „Reporting Financial Institution under a Model 2 IGA“ registriert und hält folgende Global Intermediary Identification Number (GIIN) : Z4V5ZR.99999.SL.040 Die Volksbank Steiermark AG wird daher die Angaben aller ihrer Kunden gemäß den FATCA-Bestimmungen überprüfen und gegebenenfalls auch weitere Unterlagen anfordern. Soferne Kunden Angaben für eine ordnungsgemäße Erhebung des Status „US-Steuerpflicht ja/nein“ verweigern oder im Falle einer relevanten US-Steuerpflicht der Offenlegung gegenüber der amerikanischen Steuer nicht zustimmen, hat die Volksbank Steiermark AG aus organisatorischen Gründen beschlossen, solche Kundenbeziehungen nicht aufrecht zu erhalten bzw. nicht einzugehen.
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Withholding Certificates
Die „Withholding Certificates“ der Volksbank Steiermark AG stehen unter den nachfolgenden Links zum Download bereit:
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*) Wir weisen darauf hin, dass die elektronische Archivierung und Übermittlung als PDF-Dokument gemäß § 1.1441-1(e)(4)(iv)B) der US-Treasury Regulations seit Februar 2014 zulässig ist.
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Weitere Informationen finden Sie auch auf folgenden Internetseiten:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA:
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